I. Allgemeines

 

  1.  Die nachfolgenden „Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen“ (im folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen, Veranstaltungen und Leistungen.

  2.  Sie gelten als vereinbart mit der Annahme des Angebots durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung bzw. Nutzung.

  3.  Diese AGB werden dem Kunden vor Annahme des Auftrags überstellt. Mit Annahme des Auftrags sind diese also unwiderruflich Bestandteil der Vereinbarung. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass JENS HOLBEIN diese schriftlich anerkennt.

  4.  Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.

 

II. Überlassenes Bildmaterial

 

  1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.

  2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs. 1 Zieff. 5 Urheberrechtgesetz handelt.

  3. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.

  4. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.

  5. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.

  6. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 48 Stunden nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen

  7. Teile des Bildmaterials, insbesondere des Fotografen JENS HOLBEIN, sind als besonders schützenswerte Kunstwerke anerkannt. Bei der Nutzung dieser Fotografien gelten besondere Bestimmungen, die vor der Nutzung unbedingt zu erfragen sind.

 

III. Nutzungsrechte

 

  1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung.

  2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar.

  3. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich das Objekt (Zeitung, Zeitschrift usw.), für dass das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.

  4. Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart,  honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen. Das gilt insbesondere für:
    – eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken,
    – jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,
    – die Digitalisierung, Speicherung oder Replikation des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische, magneto-optische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, CDi, Disketten, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikro-film etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung des Bildmaterials gem. Ziffer 3. AGB dient,
    – jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf CD-ROM, CDi, Disketten oder ähnlichen Datenträgern,
    – jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt),
    – die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.

  5. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.

  6. Der Kunde ist, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen.

  7.  Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Platzierung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.

 

IV. Haftung

 

  1. JENS HOLBEIN übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus sowie die Einholen von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.

  2. JENS HOLBEIN haftet in jedem Fall unbeschränkt nach dem Produkthaftungsgesetz, für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Haftung für Schäden aus der Verletzung einer Garantie ist unbeschränkt.

  3. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), die nur auf einfacher Fahrlässigkeit beruht, haftet JENS HOLBEIN beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.

  4. Außer in den in den Ziffern 2 und 3 genannten Fällen haftet JENS HOLBEIN nicht für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurden.

  5. Das Recht des Kunden, sich wegen eines nicht von JENS HOLBEIN zu vertretenden, nicht in einem Mangel der Ware bestehenden Pflichtverletzung vom Vertrag zu lösen, ist ausgeschlossen.

  6. Soweit die Haftung der JENS HOLBEIN nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

 

V. Honorare

 

  1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Einer Abrechnung nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) wird ausdrücklich widersprochen.

  2. Das Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Abschnitt III, Ziffer 3. oder 2. AGB. Soll das Honorar auch für eine weitergehende Nutzung bestimmt sein, ist dieses schriftlich zu vereinbaren.

  3. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten oder eines Studios, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.

  4. Das Honorar gemäß V. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens EUR 75,- pro Aufnahme an.

  5. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.

  6. Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Erfüllung sämtlicher Honoraransprüche des Fotografen durch den Auftraggeber.

  7. Zusätzlich zum Honorar ist bei der Herstellung von physikalischen Produkten wie – aber nicht beschränkend auf – Printmedien, Merchandise- oder Tonträgerprodukte die Zusendung von fünf Belegexemplaren vereinbart. Diese sind innerhalb von 14 Tagen nach dem Erstverkaufstag zu übersenden. Maßgeblich ist der Eingang bei JENS HOLBEIN, nicht der Versandtag. Für den Fall, dass der Auftraggeber seiner Verpflichtung zur Lieferung der Belegexemplare innerhalb von 14 Tagen nach Veröffentlichung nicht oder nicht vollständig nachkommt, wird eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 100,- fällig. Außerdem entsteht die Verpflichtung, dem Fotografen die Schäden zu ersetzen, die durch Ersatzbeschaffung entstehen (z.B. Kaufpreis und Versandkosten).

  8. Eventuell eingeräumte Rabatte setzen eine fristgemäße Zahlung voraus und verlieren bei Zahlungsverzug ihre Gültigkeit.

 

VI. Rückgabe des Bildmaterials

 

  1. Das Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich nach der Veröffentlichung oder der vereinbarten Nutzung, spätestens jedoch 3 Monate nach dem Lieferdatum, unaufgefordert zurückzusenden; beizufügen sind fünf Belegexemplare. Eine Verlängerung der 3-Monatsfrist bedarf der schriftlichen Genehmigung des Fotografen.

  2. Überlässt der Fotograf auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis Bildmaterial lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde das Bildmaterial spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt zurückzugeben, sofern auf dem Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie vom Fotografen schriftlich bestätigt worden ist.

  3. Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung während des Transports bis zum Eingang beim Fotografen.

 

VII. Teilnahme an Workshops

 

  1. Die Anmeldung ist in jedem Fall verbindlich. Die Vorschriften über Fernabsatzverträge gemäß § 312b, Absatz 3, Punkt 6 BGB (nachzulesen unter z.B. http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/) finden Anwendung. Dort heisst es:

    “…Die Vorschriften über Fernabsatzverträge finden keine Anwendung auf Verträge…… (6) über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Unterbringung, Beförderung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie Freizeitgestaltung, wenn sich der Unternehmer bei Vertragsschluss verpflichtet, die Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen,….”

    Daher besteht kein zweiwöchiges Widerrufsrecht.

    Die anmeldende Person hat im Vorfeld zu klären, ob die als Teilnehmer/-in gebuchte Personen auch tatsächlich an der Veranstaltung teilnehmen können und/oder wollen.
    Die Verhinderung eines Teilnehmers begründet keinen Anspruch auf Vertragsauflösung. Da die Workshop-Plätze begrenzt sind und ausverkaufte Veranstaltungen aus dem Verkauf/ der Werbung genommen werden, kann eine kostenfreie Stornierung nicht angeboten werden.
    Das Nicht-Erscheinen, unabhängig vom Grund, entbindet nicht von der Zahlungspflicht. Für Mahnungen, Zahlungserinnerungen etc. sind EUR 12,50 pro Schreiben zzgl. von Fremdkosten wie z. B. Bankspesen bei nicht eingelösten Bankeinzügen vereinbart.
    Im Interesse ehrlicher Anmelder wird die IP-Adresse der anmeldenden Person bis zur Workshop- Teilnahme gespeichert. “Spaßanmeldungen” unter Angabe fiktiver Daten werden unnachsichtig straf- und zivilrechtlich verfolgt. Sämtliche entstehenden Kosten eines solchen Verfahrens, mindestens jedoch EUR 750,-, sind durch die missbräuchlich anmeldende Person zu tragen.

  2. Die Teilnahmegebühr ist bei der Anmeldung fällig und ist entsprechend der ausgewiesenen Zahlungsmöglichkeiten spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Anmeldung/Eingang der Rechnung bzw. allerspätestens zum Veranstaltungstag zu begleichen. Maßgeblich ist nicht das Datum der Überweisung, sondern der Eingang bei JENS HOLBEIN.

    Bei Wahl der Zahlart “Überweisung” ist die offene Rechnungssumme innerhalb von 7 Tagen nach Buchung, spätestens jedoch bis zum Tag der Veranstaltung in einem Betrag zu überweisen.
    Abweichende in z. B. “Ihre Nachricht an uns” geäußerte Zahlungswünsche können durch den im Interesse der Sicherheit automatisierten Zahlungsvorgang nicht berücksichtigt werden.
    Sofern JENS HOLBEIN dies explizit in seiner Werbung anbietet, besteht die Möglichkeit, die Teilnahme als Prämie durch den Abschluss eines Illustrierten- oder Tageszeitungsabonnements “zu bezahlen”. Dies setzt voraus, dass vor der Teilnahme das abgeschlossene Abonnement auch bezahlt ist. Sollte am Tag der Veranstaltung das Abonnement nicht oder nicht vollständig bezahlt sein, hat JENS HOLBEIN das einseitige Recht, den Teilnehmer auszuschließen. Die Forderung des Verlags oder des abonnementvermittelnden Unternehmens bleibt davon unberührt. Ein Minderungsanspruch wird ausdrücklich ausgeschlossen.
    Teilzahlungen durch z. B. gemeinsam angemeldete Teilnehmer sind nur nach vorheriger Absprache mit der Projektleitung möglich und BEDINGEN dass im Verwendungszweck der Name der anmeldenden Person (!) (falls abweichend: nicht der Überweiser oder die teilnehmende Person!) und die Rechnungsnummer angegeben wird. Fehlen diese Angaben oder sind diese unvollständig und kann dadurch die Zahlung dem originären Vertragspartner bei der Anmeldung (=der oder die anmeldende Person) nicht automatisiert zugeordnet werden, wir der entstehende manuelle Aufwand berechnet mit mindestens EUR 25,-.

    In jedem Fall ist zu gewährleisten, dass der Betrag spätestens am Tag der Veranstaltung auf dem Konto der JENS HOLBEIN eingeht. Sollte dies nicht gewährleistet sein, so hat der Teilnehmer bei Veranstaltungsbeginn nachzuweisen, dass der Betrag das Konto verlassen hat. Sollte auch dies nicht gewährleistet sein, so kann alternativ auch bar am Veranstaltungstag gezahlt werden.

    Eventuell eingeräumte Rabatte verlieren bei Zahlungsverzug ihre Gültigkeit (= Eingang Zahlung später als 10 Tage nach Buchung (Zahlungsziel 7 Tage plus 3 Tage Karenzzeit)). Bei einem Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen ist JENS HOLBEIN zur Sicherung ihrer Ansprüche berechtigt, den oder die Plätze erneut in der Verkauf zu geben – und eine Verwaltungsgebühr von EUR 25,- pro Platz zu berechnen. Erst der tatsächliche Weiterverkauf der Plätze entlastet die anmeldende Person von der Hauptforderung der Anmeldung, wobei angefallene Mahnspesen und die vorgenannte Verwaltungsgebühr auf jeden Fall anfallen.Sollte der Zeitraum zwischen Anmeldung und Veranstaltung 7 Tage unterschreiten, kann die Teilnahmegebühr in bar entrichtet werden.

    Für Mahnungen, Zahlungserinnerungen etc. sind EUR 12,50 pro Schreiben zzgl. Fremdkosten wie z.B. Bankspesen bei nicht eingelösten Bankeinzügen vereinbart. Gleiches gilt, wenn die anmeldende Person, absichtlich oder unabsichtlich, falsche Bankdaten bei der Buchung angegeben hat.

  3. Der Teilnehmer erscheint, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, auf eigene Kosten und Risiko.

  4. Das Nichterscheinen, unabhängig vom Grund, entbindet nicht von der Zahlungspflicht.

  5. Die Teilnahme am Workshop ist – wie bei einer Konzert- oder Theaterkarte – übertragbar. Der oder die Teilnehmer/in hat das Recht, den Platz aus beliebigem Grund auf eine beliebige Person zu übertragen, sofern
    – diese mindestens 18 Jahre alt oder in Begleitung eines zahlenden volljährigen Workshop- Teilnehmers ist.
    – nicht im Vorfeld durch JENS HOLBEIN aufgrund besonderer Vorfälle (Hausverbot) von Veranstaltungen grundsätzlich ausgeschlossen worden ist.
    – diese AGB anerkennt.

  6.  JENS HOLBEIN ist berechtigt, die Veranstaltung(en) aus wichtigem Grund zu verschieben oder zu verlegen. Wichtige Gründe sind z.B. Krankheit des Hauptreferenten, Nichtverfügbarkeit der gebuchten Eventlocation aus zwingendem Grund, …

  7. Im Falle einer Absage, Verschiebung oder jeder anderen Veränderung der gebuchten Veranstaltung wird JENS HOLBEIN die anmeldenden und, wenn abweichend, teilnehmenden Kunden via www.jens-holbein.com, aber auch – im Ermessen von JENS HOLBEIN – per Email oder SMS oder, falls keine Email- Adresse oder Mobil-funk-Nummer vorliegt, ggfs. postalisch über die Veränderung informieren. Es liegt im Verantwortungsbereich des Kunden, sicherzustellen, dass JENS HOLBEIN eine aktuelle Email-Adresse, oder falls nicht vorhanden, Mobilfunknummer, oder falls nicht vorhanden Postanschrift vorliegt.

  8. Im Falle einer Absage wird JENS HOLBEIN die volle Workshopgebühr per Rücküberweisung an die vorliegende Adresse der anmeldenden Person erstatten. Adressänderungen sind vom Kunden anzuzeigen. Sämtliche weitere Ansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen. Im Falle einer Verlegung, gleich ob räumlich oder zeitlich, hat der Vertragspartner das Recht, bis 72 Stunden vor dem aktuellen Veranstaltungszeitraum vom Vertrag zurückzutreten.

  9. Sollte der Hauptreferent des Workshops wegen Krankheit oder anderem zwingendem Grund nicht an der Veranstaltung teilnehmen können, wird die Veranstaltung verlegt oder abgesagt. Sollten Nebenreferenten wegen Krankheit oder aus anderem zwingenden Grund verhindert sein, so wird JENS HOLBEIN angemessenen Ersatz stellen.

  10. Mit Teilnahme am Workshop erwirbt der Teilnehmer keine Persönlichkeitsrechte am Bild gleichfalls teilnehmender Personen oder Modellen. Fotos von den von JENS HOLBEIN für den Workshop gebuchten Modellen dürfen zur privaten Nutzung analog zu den gesetzlichen Richtlinien benutzt werden, solange sie FSK16 entsprechen. Es dürfen keine Fotos veröffentlicht werden, die der abgebildeten Person schaden könnten.

  11. JENS HOLBEIN übernimmt keine Verantwortung für vom Teilnehmer mitgebrachtes oder deponiertes Equipment.

  12. Im Interesse des geregelten Veranstaltungsflusses ist die Teilnahme mit einer Verspätung von mehr als 25 Minuten am gebuchten Workshop nicht mehr möglich. Sofern am gleichen Tag eine weitere gleiche Veranstaltung stattfindet, liegt es im Ermessen des Veranstalters zu prüfen, ob im Folgeworkshop ein Platz frei ist, so dass alternativ am Folgeworkshop teilgenommen werden kann. Sollte im darauf folgenden Workshop kein Platz frei sein, verfällt die Berechtigung zur Teilnahme am Event, ohne daraus einen Erstattungsanspruch für den Teilnehmer zu begründen. Sollte bei verspätetem Erscheinen die Teilnahme durch die Projektleitung ausnahmsweise genehmigt werden, so schließt die dadurch resultierende Minderung der Leistung einen Erstattungs-, Rücktritts- oder Minderungsanspruch der Teilnehmerin ausdrücklich aus.

  13. Das Mitbringen von Personen, die nicht aktiv am Workshop teilnehmen, ist im Interesse des kompakten Workshops nicht möglich.

  14. JENS HOLBEIN übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Ausrüstung, soweit JENS HOLBEIN kein Verschulden trifft. Für Personenschäden jeglicher Art, insbesondere durch unzutreffende Inhalte und Empfehlungen, technische Ausfälle oder sonstige Unzulänglichkeiten ist ausgeschlossen, soweit JENS HOLBEIN kein verschulden trifft. Dies gilt auch für Leistungen Dritter, die den Teilnehmern angeboten werden.

 

VIII. Vertragsstrafe, Blockierung, Schadensersatz

 

  1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.

  2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100 % des Nutzungshonorars zu zahlen.

  3. Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe des Bildmaterials (Blockierung) ist für die Zeit nach Ablauf der in Abschnitt VI. Ziffer 1.oder 2. gesetzten Fristen eine Vertragsstrafe zu zahlen in Höhe von
    - EUR 0,25 pro Tag und Bild für s/w- oder Color-Abzüge oder Dia-Duplikate
    – EUR 1,- pro Tag und Bild für Dias, Negative oder andere Unikate

  4. Für beschädigtes, zerstörtes oder abhanden gekommenes Bildmaterial ist Schadensersatz zu leisten, ohne dass der Fotograf die Höhe des Schadens nachzuweisen hat in Höhe von mindestens
    - EUR 40,- pro s/w- oder Color-Abzug oder KB-Dia-Duplikat
    - EUR 125,- pro Mittel- oder Großformat-Dia-Duplikat
    – EUR 250,- pro Dia-Original, Negativ oder anderem Unikat
    – EUR 500,- pro nicht wiederholbarem Dia, Negativ oder anderem Unikat

    Bei Beschädigungen sind die Sätze entsprechend dem Grad der Beschädigung und dem Umfang der weiteren Nutzungsmöglichkeit herabzusetzen. Beiden Vertragsparteien bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein höherer bzw. geringerer oder gar kein Schaden eingetreten ist.

  5. Bei fehlendem Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Angabe, welches Bild an welcher Stelle in welcher Publikation verwendet worden ist, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 50% des Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch € 100,-.

  6. Durch die in Abschnitt VII. vorgesehenen Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.

  7. Mit dem Erwerb als Fotokollektion im App werden sehr eingeschränkte persönliche und in jedem Fall nicht-exclusive nicht-kommerzielle Nutzungsrechte übertragen. Die dort bereit gestellten Bilddaten sind alle mit einem Urhebernachweis versehen. Das Entfernen des Urhebernachweises ist ausdrücklich untersagt. Jegliche Nutzung der Bilddaten ohne den Urhebernachweis wird entsprechend dieser AGB mit einem fünffachen Zuschlag auf das marktübliche Honorar geahndet. Sollte zusätzlich kein externer Urhebernachweis angebracht sein, fällt branchenüblich ein weiterer einfacher Zuschlag an. Weitere Schadensersatzansprüche durch den Fotografen bleiben ausdrücklich vorbehalten.

 

IX. Datenschutz

 

  1. JENS HOLBEIN bearbeitet personenbezogene Daten unter Einhaltung der anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Die Daten (z.B. Name, Adresse, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer) werden von JENS HOLBEIN in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhält- nisses erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt.

  2. JENS HOLBEIN ist berechtigt, diese Daten an beauftragte Dritte – z.B. aber nicht begrenzt auf Steuerberater, Rechtsanwalt oder Inkasso-Dienstleister – zu übermitteln, soweit dies notwendig ist, damit die geschlossenen Verträge erfüllt werden können. Sofern dies zur Klärung oder Erfüllung des hier geschlossenen Vertrages notwendig ist, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass diese den Kontakt zum Kunden per Email und/oder Telefon aufnehmen dürfen.

  3. Solange der Kunde nicht widerspricht, ist JENS HOLBEIN darüber hinaus berechtigt, die erhaltenen Daten zur Beratung des Kunden, zur Werbung, zur Marktforschung für eigene Zwecke der Unternehmen und zur bedarfsgerechten Gestaltung unserer Angebote zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Diese Einwilligung kann vom Teilnehmer jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Hierzu reicht eine einfache E-Mail an impressionen(at)me(dot)com.

 

X. Nebenabreden/Besonderes

 

  1. Es gilt deutsches Recht und Deutschland ist als Gerichtsstand vereinbart.

  2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

  3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.